Vernehmlassung zur Energie- und Klimapolitik des Kantons

NaOb hat sich intensiv mit der zukünftigen Energie- und Klimapolitik des Kantons auseinandergesetzt. Bis am 7. Mai 2021 konnte sich die Öffentlichkeit im Rahmen der elektronischen Vernehmlassung zum Entwurf äussern. Das haben wir gemacht. Unsere Rückmeldungen finden sich in der NaOb Vernehmlassungseingabe.

Zusammenfassend hier ein paar Auszüge aus unserer Eingabe:

Unser allgemeiner Eindruck

Der Berichtsentwurf zur Klima- und Energiepolitik 2021 des Kantons Luzern gibt einen guten Überblick zu den Massnahmen die notwendig sind, um den Treibhausgasausstoss zu reduzieren und die Auswirkungen des Klimawandels zu beherrschen. Allerdings sollte der Kanton die wirkungsvollsten Massnahmen identifizieren und die knappen Ressourcen auf deren Umsetzung konzentrieren. Zudem gibt es zu wenige verpflichtende Massnahmen, dadurch ist die Zielerreichung gefährdet.

Es sollte ein detaillierter Zielpfad für die Reduktion der Treibhausemissionen im Kanton bis 2050 erstellt werden. Bereits jetzt müssten Massnahmen definiert werden für den Fall, dass die Zwischenziele nicht erreicht werden.

Ein paar Detailanmerkungen

  • Wir beantragen, dass eine Massnahme aufgenommen wird, die den Kanton verpflichtet die Gemeinden aktiv bei der Verlagerung des Verkehrs vom MIV auf den ÖV und Veloverkehr sowie bei der Verlagerung auf bestehende Umfahrungsstrassen zu unterstützen. Das würde z.B. bedeuten, dass Anträgen zu Tempo 30 Zonen von Gemeinden in der Regel stattgegeben wird.
  • Wir beantragen, dass die Massnahme «Konsequenter Vollzug des bestehenden kantonalen Energiegesetzes und Unterstützung der Gemeinden» (KS-G1.1) umgehend implementiert wird. Es ist wichtig, dass der Kanton die Gemeinden mit fachlichem Knowhow aber auch direkt mit personellen Ressourcen beim Vollzug des Energiegesetzes unterstützt.
  • Der Kanton soll attraktive Rahmenbedingungen schaffen, damit private Investoren und Energieversorger in grosse PV-Anlagen investieren und nicht nur in kleine zur Eigenverbrauchsdeckung.
  • Wir verlangen, dass die Massnahme «Anpassung der gesetzlichen Grundlagen und Integration der Thematik Klimaanpassung in planerische und bauliche Aktivitäten» (KA-R2) so schnell umgesetzt wird, dass die Gemeinden das Thema sofort basierend auf Vorlagen des Kantons in die aktuell laufenden Bau- und Zonenplanrevisionen integrieren können. Es braucht Hilfsmittel und Vorgaben, damit die Biodiversität im Siedlungsraum gefördert, Hitzeeffekte vermieden und kühlende Elemente wie Bäume ermöglicht und verlangt werden.
  • Wir beantragen, dass im Bericht ein neues Unterkapitel zum Thema Migration und Flüchtlingsströme aufgenommen wird. Dieser Aspekt fehlt bisher vollständig. Durch die Folgen des Klimawandels ausgelöste Migrations- und Flüchtlingsströme werden jedoch auch den Kanton betreffen. Wir müssen uns angemessen auf diese Menschen vorbereiten. Die reichen Länder haben als Hauptverursacher des Klimawandels diesbezüglich eine besondere Verantwortung.